BGH-Urteil: Strenge Regeln für Preissuchmaschinen‎
Urteil vom 11.3.2010 – I ZR 123/08 – Pressemitteilung
Der Bundesgerichtshof hat auch die Relevanz der Irreführung bejaht. Es stellt einen besonderen Vorteil im Wettbewerb dar, wenn ein Anbieter mit seinem Angebot in der Rangliste einer bekannten Preissuchmaschine an erster Stelle steht. Den Händlern ist es – so der BGH – zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird.
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Urteil des I. Zivilsenats vom 11.3.2010 – I ZR 123/08 -
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